Stadtplanung

Das genannte Bauvorhaben ist das Eingangstor vom Westen nach Fürth. Hier ein Gebäude mit den Maßen von ca. 45 x 60 m, mit einer Höhe von bis zu 16,35 m an der höchsten Stelle, unnötig groß und unangemessen architektonisch geplant, würde das Stadtbild von Fürth nachhaltig und dauerhaft beeinträchtigen. Zitat Baurat Krause: Er hält das Projekt selbst als "an der Grenze des Zumutbaren". 

Eine Stadt mit mehr als 2000 Baudenkmälern hat mehr verdient als einen sog. "zweckmäßigen" Gewerbebau als Einfallstor.

Auf einem Grundstück, dessen beide Nachbargrundstücke (Kulturforum, Polizeidirektion) mit erheblichem planerischen und gestalterischen Einsatz, beide aus Steuergeldern, aufwendig gestaltet worden sind, würde der geplante Saturn Hansa Bau mit dem Eindruck eines billigen Industriegebäudes auf Jahrzehnte hinaus eine abstoßende Gestaltung des Eingangstores zur Innenstadt bedeuten (siehe Stadtgrenze - ehem. Möbelhaus Unger).

Es verstößt gegen die öffentlichen Belange, wenn eine Architektur gestattet würde, die nur die Interessen des Investors berücksichtig. Es verstößt ebenfalls gegen die öffentliche Belange, wenn dem Investor gestattet wird, dass er eine städteplanerische angepasster Architektur (bei gleichen Baukosten) nicht einmal ernsthaft geprüft hat, weder bezüglich der Höhe, noch bezüglich Gestaltung. Es verstößt weiterhin gegen öffentliche Belange, wenn der Investor in einem stadtplanerisch sensiblen Bereich - ohne Architekturwettbewerb bauen darf.

Es verstößt gegen öffentliche Belange, da offensichtlich gemeindliches Vermögen (Grundstück) dem Investor zu einem Preis überlassen wird, der so billig ist, dass die Stadt es nicht einmal wagt, diesen Preis öffentlich mitzuteilen, und dass sie ihm darüber hinaus noch mit öffentlichen Geldern die Verkehrserschließung bezahlt, die Gestaltung und Unterhaltung des Vorplatzes und ihm sogar die Gewerbesteuer erstatten will. Dies ist bei der desolaten Haushaltslage in keinster Weise akzeptabel.